Gut, -gut (Grundwortverzeichnis)

mhd. guot stn. "Gut, Vermögen, Besitz; Landgut" (Lexer I, Sp. 1122). Bezeichnet ein Bauerngut, das weniger als ein Viertel und mehr als ein Zweiunddreißigstel Hof ausmacht, dessen Feldwirtschaft gewöhnlich durch ein Paar Ochsen betrieben wird. Der Besitzer eines solchen Gutes heißt Güetler (Schmeller l, Sp. 965).