Lehen (Grundwortverzeichnis)

mhd. lêhen stn. "geliehenes Gut" (Lexer I, Sp. 1859f.). Ein Lehen ist ein Gut oder Grundstück, das der Grundherr (Lehensherr) dem Lehensmann gegen bestimmte Gegenleistungen erblich (Erblehen) oder auf Lebenszeit (Leib- oder Fallehen) gab (Vollmann, 50).