Maier (Grundwortverzeichnis)

mhd. meier stm. ist der "Oberbauer, der im Auftrage des Grundherrn die Aufsicht über die Bewirtung der Güter führt, in dessen Namen die niedere Gerichtsbarkeit ausübt und auch nach Umständen die Jahresgerichte abhält" (Lexer I, Sp. 2074f.).
"Um 1800 hatten etwa acht bis zehn Prozent aller oberösterreichischen Familiennamen in irgendwelcher Form mit "Meier" zu tun. Der Meier, aus dem lat. maior (höher), am besten bekannt aus dem militärischen Rang Major, war der "Obere", der Verwalter oder Leiter der herrschaftlichen Höfe, die um die Jahrtausendwende die Hauptbasis der adeligen Wirtschaftsweise darstellten.
Viele Meierhöfe wurden im 12. und 13. Jh. aufgelöst und an selbständige Bewirtschafter ausgegeben. Im Hausnamen "Moa" und im Familinnamen "Meier" ist die Erinnerung an diese Meierhöfe geblieben, die noch heute meist durch ihre Größe hervostechen." (Sandgruber, 36)
Im 18. Jh., als die Leibeigenschaft aufgehoben wurde, wurde der Meier oft selbst Großbauer.