Mann, -mann (Grundwortverzeichnis)

Eine Bezeichnung, die das Verhältnis des Untertanen zum Grundherrn ausdrückt (vgl. Amtmann, Kastenmann).
" Mann" nennt man auf dem Dorfe auch den Besitzer eines Taglöhnerhäusels oder kleinerer Sölden; hier steht "Mann" dem "Bauer" (vollberechtigter Hofbesitzer) gegenüber (Dichtl, 46).
Das GW Mann im Sinne von "Taglöhner mit Besitz einer kleinen Landwirtschaft (Schmeller I, Sp. 1602)