Eine Bezeichnung, die das Verhältnis des Untertanen zum Grundherrn ausdrückt (vgl. Amtmann, Kastenmann). "
Mann" nennt man auf dem Dorfe auch den Besitzer eines Taglöhnerhäusels oder kleinerer Sölden; hier steht "Mann" dem "Bauer" (vollberechtigter Hofbesitzer) gegenüber (Dichtl, 46). Das GW Mann im Sinne von "Taglöhner mit Besitz einer kleinen Landwirtschaft (Schmeller I, Sp. 1602)
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