"Hofmann" ist ein häufiger Berufsname und entspricht etwa dem Beruf des Meiers, also Gutsverwalters bzw. bezeichnet er den zu einem Bauernhof gehörigen Landsmann(vgl. Bahlow, 243f). "Hofmann": 1) wer am Herrenhofe lebt, Höfling 2) Bauer (Leibeigener und Pächter) 3) Mann auf dem Baurnhofe, Knecht (Gottschald, 255). Zu "Schuster" s. 1.108.