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Die Bildung der Haus- und Hofnamen

Die Bildung der Haus- und Hofnamen


1) Lagenamen

Diese Namen geben eine genaue topographische Beschreibung der Umgebung, in der sich das Anwesen befindet, zB.: Pichler, Klinger, Leitner, Doblhofer. Der Vorname des Hofbesitzers wechselt zwar mit dem neuen Besitzer, der Lagename bleibt allerdings erhalten.
Zu den Lagenamen zähle ich auch Rodungsnamen wie Roithner, Brandner oder Gschwandtner und -ach-Kollektiva sowie Namen, die auf ehemalige Wüstungen deuten. Wüstungen sind Siedlungen, die aufgegeben wurden (zumeist gegen Ende des 13. Jh.s) und im Laufe der Zeit verödeten. In den Urbaren treten sie als leere, baufällige Häuser oder verwilderte Felder und aufgelassene Orte auf. Solche verlassenen Siedlungen waren in den Besitz der Nachbarn übergegangen oder wurden von der Grundherrschaft als Weideland verwendet. Ursachen für diese Öden waren Hungersnöte, die Pest und andere Katastrophen. Bsp.: Namen mit dem Suffix eder- oder edt-.

2) Berufsbezeichnungen

Oft sprechen diese Namen für sich selbst: Ölmann, Holzschuhmacher, Müller, Wirt.
Häufig sind sie als Komposita zu finden - zum Beispiel Fessl für den Fassmacher, Frauscher für den Frauenschuhmacher oder mit einem Vornamen (Binderveitl, Wagnersepperl) oder einer zweiten Berufsbezeichnung verbunden (Kramerbauer, Binderbauer).


3) Familiennamen

Zu den Familiennamen werden in der vorliegenden Arbeit auch Übernamen und Herkunftsnamen gezählt.

3.1. Vor- und Familiennamen

Gerade zu Beginn der Hausnamenbildung war der Vorname ausschlaggebend. Konstant blieb eine Vulgobezeichnung dann, wenn der Vornamen allein zur Namenbildung verwendet wurde ("Stoffl").
Pangerl teilt die Vornamen in zwei Gruppen ein:

a) Heiligennamen, die im bairischen Raum geläufig sind, wie Martin, Markus oder Thomas. Bei diesen Namen sind Koseformen häufig anzutreffen, so etwa Mertl, Marx oder Tomel/Deml.
b) Neben den Heiligennamen treten uns Namen wie Epp (Eberhard o.ä.), Seidl (Siegfried o.ä.) usw. entgegen, die auf ahd. Personennamen zurückzuführen sind.

3.2. Übernamen

Darunter sind jene Namen zu verstehen, die sich auf typische Eigenheiten des Namenträgers beziehen. Entweder wird auf ein auffälliges äußeres Merkmal angespielt, oder es wird eine charakteristische Eigenart verraten. Ein "Gamper" zum Beispiel, ist ein Mann, der eine besondere Art zu gehen hat (bzw. kann der Name auch von der Ortschaft Gampern abgeleitet sein); "Breierl" bezieht sich vielleicht auf die braune Haarfarbe des Benannten.
Der Übername "Hupfauf" für eine jähzornige Person war in einer der untersuchten Gemeinden zu finden. Der Namenträger hat sich diesen Hausnamen allerdings verbeten. Mit Erfolg - der Name ist inzwischen beinahe ungebräuchlich geworden.

3.3. Herkunftsnamen

In Pangerls Dissertation bilden die Hausnamen, die die Herkunft eines Hofbesitzers bezeichnen, lediglich einen geringen Prozentsatz. Im untersuchten Gebiet trifft dies nicht zu - hier gehen viele der Haus- und Hofnamen auf Herkunftsnamen zurück, zum Beispiel: Eglseebauer, Emmersberger.

4) Standesbezeichnung

Dazu gehören Namen, die einen sozialen Stand bezeichnen, zum Beispiel: Bauer (vgl. Grundwortverzeichnis).

5) Namen, die die Größe eines Besitzes kennzeichnen

Dazu gehören Namen wie Huber oder Lehner (vgl. auch Grundwortverzeichnis). Manche Namen weisen auf den Besitz von kleinen Häusern hin, zB. Söllner oder Häusler, die nur mit einem nichtagrarischen Zuerwerb existenzfähig waren.
Namen, die die Größe eines Besitzes kennzeichnen, zeichnen sich zum Großteil durch Beständigkeit aus.

6) Namen, die auf das Villicationssystem zurückgehen

Im 12. Jh. kam es zu einer Veränderung der Bewirtschaftungsform. An Stelle des Eigenbetriebes der Grundherrschaft trat die Meiereiwirtschaftung. Diese Meiereien waren wirtschaftliche Zentren der Grundherrschaft. In dieser Zeit entstanden Namen wie Maier, Meier, Mojer, Nömayr, Obermaier (vgl. auch Grundwortverzeichnis).
Im 18. Jh. wurde die Leibeigenschaft aufgehoben, der Meier (Verwalter) wurde oft selbst Großbauer.
Im Innviertel werden die Namen meist mit -ai- geschrieben.

7) Namen, die auf landesherrlichen oder kirchlichen Besitz deuten

Dazu zählen Namen, die auf landesherrlichen oder kirchlichen Besitz deuten bzw. jene, die auf die Rechtsstellung des Namenträgers zurückzuführen sind, wie Aigner oder Stifter (das sind Personen, die "binnen Jahr und Tag" von ihrem Haus "abgestiftet", also vertrieben werden konnten.
Weiters gehören Namen bzw. Komposita wie "König-", "Fürst-", "Kammer-" etc. zu dieser Gruppe.

8) Gebäudebezeichnungen

Selbst sprechende Hausnamen wie Obermühle, Doktorhaus, Berghäusl usw. habe ich in dieser Gruppe zusammen gefasst.

Morphologie der Haus- und Hofnamen

Verschiedene Grundglieder können sich mit Ableitungselementen verbinden, zum Beispiel mit dem Diminutiv -l ("Ackerl", "Gaßl") oder etwa dem Ableitungssuffix -er ("Hofer") bzw. -inger ("Gradinger").
Haus- und Hofnamen können aus einzelnen Namen, Simplicia ("Wagner", "Maier",) oder aus Komposita bestehen, also zusammengesetzt sein ("Moosbauer", "Gabelmacher") bzw. können sie überhaupt synthetisch gebildet werden ("Engl in der Morau", "Maier in Niederhof") oder aus einem Familiennamen mit Vornamen bestehen ("Fuchs Toni").
Die Palette der Bildungen ist außerordentlich vielfältig: Namen wie Jungerbauer sind Syntagmen ("der junge Bauer"), deren Zusammenziehung den Hofnamen ergab. Damit einher geht häufig auch ein Wechsel der Betonung.

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